Die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis zum 29. Mai 2020 verlängert worden. Dies bedeutet, keine Änderungen für unseren Sport.

Zitat aus der Verordnung: Darüber hinaus erarbeitet das Innenministerium unter Einbeziehung der Sportverbände ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport. Für das weitere Vorgehen ist die Entwicklung der Infektionszahlen entscheidend.

Der erste Schritt wird der Trainingsbetrieb, dann erst der Wettkampfbetrieb.