Prävention vor sexuellem Missbrauch

Das Präsidium des Bayerischen Dart Verbands beschließt am 04. Dezember 2020 ein Konzept zum Thema ‘Prävention sexualisierter Gewalt’ (PsG) zu erstellen. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte und Massnahmen des BDV erläutert, die in intensiver Kooperation mit DSJ, DOSB und DDV im Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt erarbeitet werden.

Der BDV erarbeitet eine Risikoanalyse zum Thema «Prävention sexualisierte Gewalt (PsG)».
Es wird ein/e Ansprechpartner/in für den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt ernannt.

Zudem gibt es eine externe Beratungsstelle, namentlich „Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindsmissbrauchs“.

Die Nummer des Hilfetelefons ist 0800/ 2255530. Die Beratungszeiten sind montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr (Montag, Mittwoch, Freitag) sowie von 15 bis 20 Uhr (Dienstag, Donnerstag). Weitere Informationen finden Sie unter www.anrufen-hilft.de.

2021 wird die BDV-Satzung im Hinblick auf die Prävention von sexualisierter Gewalt und möglichen Sanktionen überarbeitet.

2021 wird die Jugendordnung des BDV im Hinblick auf die Prävention von sexualisierter Gewalt ergänzt und für den Verdachtsfall ein Interventionsleitfaden festgelegt.

Das Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ wird durch den BDV verbindlich in das Ausbildungssystem und die Lehrkonzeption der Amateurtrainer integriert. Ab dem 1. Januar 2021 müssen angehende Trainer einen Ehrenkodex unterschreiben. (siehe Anhang)

Ab 1. Januar 2021 muss jede Person, die einen Trainerschein ablegen möchte und dafür einen Lehrgang besucht, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Ab 1. Januar 2021 muss jede Person, die für den BDV in der Jugendarbeit tätig ist einen «Ehrenkodex – Jugendarbeit» unterschreiben.

Ab 1. Januar 2021 erhält jede Person, die für den BDV in der Jugendarbeit tätig ist eine «Schutzvereinbarung», die einen verbindlichen Handlungsrahmen definiert.

Ab 1. Januar 2021 werden bei Lehrgängen und internationalen Fahrten für Junioren-Kaderathleten freiwillige anonyme Evaluationen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Respekt und Wertschätzung während der Maßnahmen gelebt werden und es keinen Anhaltspunkt für die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung gegeben hat. Zudem werden bei der Einladung die internen und externen Beratungsstellen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt benannt.

Ab 1. Januar 2021 wird den haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des BDVs, die Kinder und Jugendliche in verbandseigenen Maßnahmen betreuen, bei Amtsantritt nahegelegt, sich eigenständig zu qualifizieren und dazu den IOC-Onlinekurs zu besuchen, sich an einen nahegelegenen Landessportbund oder direkt an die Deutsche Sportjugend zu wenden.

Während der Jugendausschusssitzung 2021 werden die Regionaljugendwarte, der Landesjugendwart und der/die Landesjugendsprecher/in zu diesem Thema geschult. Diese Schulung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Dokumente zum Thema Anti-Missbrauch:

Eckpunkte (PsG) BDV Jugendarbeit

Ehrenkodex BDV Jugendarbeit

Schutzvereinbarungen (PsG) BDV Jugendarbeit

 

Ansprechpartner
Anti-Missbrauchs-Beauftragte/r

Susanne Rausch-Preis
preis@bdvev.de

Thomas Burger
burger@bdvev.de

Weitere Informationen:

Bayerische Sportjugend
www.bsj.de

AMYNA e.V.
www.amyna.org

„Ich könnte vermutlich ein Buch über dieses Spiel schreiben – Ich spiele jetzt seit 23 Jahren Dart und verstehe es immer noch nicht!“
Raymond van Barneveld