Zur Umsetzung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 haben die Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Gesundheit und Pflege gestern das neugefasste Rahmenkonzept Sport vorgelegt. Es setzt die Leitplanken für den Sportbetrieb unter den aktuell vorherrschenden Pandemie-Bedingungen. TSB begrüßt ausdrücklich die Öffnung und die damit ermöglichte Rückkehr zum Sportbetrieb für alle Sportarten.
In einzelnen Punkten gibt es allerdings angesichts inhaltlicher und konzeptioneller Unverständlichkeiten und Widersprüche weiterhin Klärungsbedarf. So wird unter Ziffer 7 (Umsetzung Schutzmaßnahmen Zuschauer) „bei Veranstaltungen im Freien die Zuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen auf 500 begrenzt; für die Zuschauer sind fest zugewiesene Sitzplätze vorzusehen. Weiter heißt es: „In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. Mehr als 1.000 Personen sollen dabei nicht zugelassen werden.“
„Warum draußen weniger Zuschauer, dann auch nur auf Sitzplätzen, zulässig sind als im Innenbereich ohne explizite Sitzplatzregelung, erschließt sich für TSB nicht.“ so Armin Zimmermann „Alle Experten sehen das wesentlich größere Ansteckungsrisiko im Innenbereich. Die neue Regelung konterkariert
geradezu die bisher umgesetzten Schutzmaßnahmen und alle Expertenmeinungen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der
Aufnahme von praxisorientierten Lösungen, wie z.B. die Einbeziehung von Stehplätzen im Außen- und Innenbereich.“ Nicht geregelt sind zudem Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise Kanurennen. Das führt dazu, dass trotz des neuen Rahmenkonzepts Sport Veranstaltungen von den betreffenden Kommunen weiterhin nicht genehmigt werden. Auch hier gilt es, den Entscheidern entsprechende Rechtsund Handlungssicherheit zu geben. „Es gilt, was immer galt – die Maßnahmen müssen vor Ort bei den Vereinen und ihren vorhandenen Sportstätten einfach und praxisnah umsetzbar sein“, so Armin
Zimmermann. „Das Rahmenkonzept Sport braucht zur erfolgreichen Umsetzung eine breite Akzeptanz an der Basis. Diese ist mit der aktuellen Regelung nur schwer zu erreichen.“
TEAM Sport-Bayern fordert die Bayerischen Staatsregierung auf, in diesen Punkten umgehend nachzubessern, um eine zügige Umsetzung des Rahmenkonzepts Sport zu ermöglichen und für die Vereinen und Kommunen die notwendige Planungssicherheit herzustellen. Die im TSB zusammengeschlossenen
Sportfachverbände bieten dazu ihre sportfachliche Mitwirkung an.
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