Der Good Governance-Beauftragte/r des Verbandes hat folgende Aufgaben:

Ein vom Verband eingesetzte Person, die eine präventiv beratende Funktion (z. B. bei potenziellen Interessenkonflikten) innehat, mögliche Verstöße unabhängig prüft, deren Relevanz bewertet und dem zuständigen Entscheidungsgremium Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise gibt. Die Person darf keine weitere Funktion innerhalb des Verbandes innehaben und muss unabhängig sein.

Im Falle der Anrufung hat er noch weitere Aufgaben und Befugnisse, wie die

  • Prüfung möglicher Verstöße
  • Bewertung der Relevanz
  • Abgabe von Empfehlungen an das zuständige Entscheidungsgremium bzgl. der weiteren Vorgehensweise

Er/Sie besitzt zudem ein Initiativrecht, wenn er/sie nicht direkt angerufen, aber von externen Stellen Kenntnis von möglichen Vorfällen erlangt.

Der/Die Ethik- bzw. Good Governance-Beauftragte ist immer zuständig (bei der Aufarbeitung, Untersuchung) bei Regelverstößen von Präsidiumsmitgliedern.