Der Freistaat Bayern fördert die Sport- und Sportschützenvereine im Rahmen der sogenannten Vereinspauschale.

Die Antragsunterlagen müssen in ausgedruckter Form (Papierform) mit der rechtsverbindlichen Originalunterschrift des vertretungsberechtigten Vereinsvorstands sowie mit allen dazugehörigen Trainerlizenzen und den Anlagen zum Antrag bis spätestens 1. März 2021 bei der Stadt oder dem Landkreis vorliegen.

Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Wichtige Hinweise:
Die Trainerlizenzen müssen entweder im Original eingereicht werden oder mit der Anlage zum Antrag „Erklärung Lizenzinhaber 2021“ förderfähig gemacht werden.
Auch die Teilung von Lizenzen wird mit dieser Erklärung bestätigt. Erstmals können heuer auch Zusatzlizenzen hälftig auf zwei Vereine aufgeteilt werden. Bitte verwenden Sie unbedingt die diesjährige Erklärung Lizenzinhaber. Die Erklärung vom letzten Jahr kann nicht anerkannt werden!
Lizenzen, die nach dem 01.03.2020 (Stichtag Vorjahr) abgelaufen sind, können für das Förderjahr 2021 ausnahmsweise eingereicht werden.